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Testament: So vererben Sie richtig

So vererben Sie richtig

Man denkt nur ungern an die Zeit nach dem eigenen Tod, doch wenn es wirklich einmal soweit ist, will man seine Liebsten gut abgesichert wissen. Mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass all jene, die Ihnen wichtig sind, bestens versorgt sind, während andere so wenig wie möglich bekommen.



Das Gesetz gibt zwar bereits einen gewissen Rahmen vor, innerhalb dessen Sie sich beim Vererben bewegen müssen. Aber dennoch können Sie bis zu einem gewissen Grad freie Entscheidungen treffen.




Warum brauche ich ein Testament?

Weil die gesetzliche Erbfolge in den wenigsten Fällen den Wünschen des Vererbenden entspricht. Lebensgefährten würden beispielsweise vom gesetzlichen Erbrecht vollkommen ignoriert werden.


Was kann ich vererben?

Im Prinzip Ihr gesamtes Vermögen. Dazu gehören Liegenschaften, Sparguthaben, Schmuck, Forderungen gegenüber anderen Personen, aber auch Schulden!


Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich keine Verwandten habe?

Wenn Sie weder Ehepartner noch Kinder, Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Großeltern, Cousins oder Cousinen haben, dann erbt ohne Testament der Staat. Eine Scheidung beseitigt übrigens den Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe!


Bekommt der Staat etwas von meinem Erbe?

Wenn Sie Geld und andere Habseligkeiten vererben, nein. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde bereits vor einem Jahr aufgehoben. Bei Immobilien fällt allerdings die Grunderwerbsteuer an. Diese beträgt bei nahen Verwandten 2 Prozent, bei anderen Personen 3,5 Prozent vom dreifachen Einheitswert. Meldepflicht ans Finanzamt gibt es im Gegensatz zu Schenkungen jedoch keine.


Was versteht man unter "Pflichtteil"?

Laut Gesetz haben bestimmte nahe Angehörige Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlassvermögen. Der Pflichtteil steht Ehepartnern und Kindern bzw. Enkelkindern zu. Wenn Sie keine (Enkel-)Kinder haben, sind auch Ihre Eltern erbberechtigt. Durch ein Testament können Sie zwar nicht verhindern, dass diese Personen erben, aber Sie können die Höhe des Anteils reduzieren.


Was ist der Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbe?

Ein Erbe wird Eigentümer allen Hab und Guts (oder eines Teils davon), das hinterlassen wird. Ein Vermächtnis dient dazu, einzelnen Erben oder auch Nicht-Erbberechtigten bestimmte Erinnerungsstücke zukommen lassen zu können, sei es das Familiensilber oder ein Schmuckstück, das Ihnen viel bedeutet hat.


Wie sollte das Testament gestaltet sein?

Am besten ist es, Sie verfassen es am PC, damit es gut leserlich ist. Danach muss es von Ihnen und drei volljährigen und unbefangenen Zeugen am Ende des Textes - mit dem Zusatz "als Testamentszeuge" - unterschrieben werden. Unbefangen bedeutet, dass diese Personen keine Erben und nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein dürfen. Zumindest zwei von den Zeugen müssen gleichzeitig anwesend sein, den Inhalt des Testaments müssen sie nicht kennen.

Am sichersten ist es natürlich, Sie lassen sich von einem Notar oder Anwalt beraten. Dieser kann auch gleich dokumentieren, wo sich der letzte Wille befindet. Der Aufenthaltsort (nicht jedoch der Inhalt) des Testaments wird im elektronischen Zentralen Testamentsregister der Notariatskammer gespeichert. Damit kann verhindert werden, dass jemand der das Testament findet und mit dem Inhalt nicht einverstanden ist, dieses verschwinden lässt.


Kann ich ein einmal erstelltes Testament widerrufen?

Ja. Im Gegensatz zu Erbverträgen können Testamente jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.

Eine Abänderung oder ein Widerruf kann folgendermaßen erfolgen:

  • ausdrücklich in Testamentsform
  • stillschweigend durch das Verfassen eines neuen Testaments (ohne Erwähnung des alten)
  • durch Vernichten der Urkunde (z.B. Zerreißen, Verbrennen, Durchstreichen)

Was sollte ich zu meinem Termin beim Anwalt mitnehmen?

  • Lichtbildausweis
  • Übersicht über Ihr Vermögen (was gibt es zu erben?)
  • Übersicht über Belastungen (Hypotheken, sonstige Schulden)
  • Überlegen Sie sich im Vorfeld, wer erben soll
  • Überlegen Sie sich, wer bereits zu Lebzeiten Schenkungen von Ihnen erhalten hat oder noch erhalten wird
  • Frühere letztwillige Anordnungen oder Verträge (z. B. Pflichtteilsverzichtsverträge)

Weitere Tipps

  • Bevorzugen Sie bei Bankkonten Verfügungsberechtigungen (Oder-Konten) statt Zeichnungsberechtigungen. Denn letztere erlöschen relativ bald nach Ihrem Tod, wodurch Ihre Hinterbliebenen nicht mehr darauf zugreifen können.
  • Treffen Sie Vorkehrungen für die Beerdigungskosten und legen Sie Geld für die Zeit zwischen Ihrem Tod und der ersten Auszahlung der Witwen- bzw. Witwerpension zurück. Denn diese kann mehrere Monate auf sich warten lassen.

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