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Wenn Angehörige pflegen

Pflegegeld


Wissenswertes zum Thema Pflegegeld

Rund 80 Prozent aller Pflegefälle werden nach wie vor von Verwandten betreut. Derzeit leben in Österreich rund 600.000 hilfs- und pflegebedürftige Menschen zu Hause. Rund ein Drittel aller, die eigentlich Anspruch auf Pflegegeld hätten, stellen keinen Antrag.


Inhalt:



Was ist Pflegegeld überhaupt?

Das Pflegegeld soll den pflegebedingten Mehraufwand abdecken. Es soll den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung ermöglichen.



Kann auch ich Pflegegeld bekommen?

Sie können Pflegegeld erhalten, wenn

  • Sie ständigen Pflegebedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung haben,
  • Ihr Pflegebedarf mehr als durchschnittlich 50 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird,
  • und Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich ist, wobei die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.


Wann kann ich einen Antrag auf Pflegegeld stellen?

Sobald Sie erkennen, dass Ihr Familienmitglied zunehmend Hilfestellung benötigt um seinen Alltag zu meistern, können auch Sie als Angehöriger einen Antrag stellen. Bei Pensionisten ist er an die zuständige Pensionsversicherung zu richten.



Wie geht's dann weiter?

Sie bekommen dann ein Formular zugeschickt, in dem Sie u. a. angeben müssen, welche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können. Dieses Formblatt muss vom Betroffenen unterschrieben an die zuständige Behörde zurückgesandt werden.

Daraufhin bekommen Sie Besuch von einem Arzt, der den Pflegebedarf feststellt. Die Pflegestufe wird Ihnen danach mittels Bescheid zugestellt. Sollte der Betroffene leer ausgehen, können sie innerhalb von drei Monaten Klage erheben ohne dass Gerichtskosten entstehen.



Wie funktioniert die Einstufung?

Während bei Sachleistungen auch die Einkommenssituation der Pflegebedürftigen berücksichtigt wird, wird das Pflegegeld selbst ausschließlich nach dem individuellen Pflegebedarf festgelegt. Das heißt unabhängig von Einkommen, Alter und von der Ursache der Pflegebedürftigkeit.

Insgesamt gibt es sieben Pflegestufen. In der höchsten werden derzeit 1.655,80 Euro monatlich ausbezahlt. Allerdings ist dafür schon ein Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden im Monat, wenn keine zielgerichteten Bewegungen von Armen und Beinen möglich sind, nötig.

Für bestimmte Einschränkungen gibt es sogenannte Mindesteinstufungen. So kommt ein hochgradig sehbehinderter Mensch jedenfalls in Stufe drei (immerhin 442,90 Euro im Monat), ein Rollstuhlfahrer mit funktioneller Einschränkung der oberen Extremitäten in Stufe fünf (859,30 Euro im Monat).



Muss ich durch die Pflege eines Angehörigen auf Pensionsversicherungszeiten verzichten?

Nein. Sie haben folgende Möglichkeiten, sich zu begünstigten Bedingungen in der Pensionsversicherung zu versichern und Pensionsversicherungszeiten zu erwerben:

  • Die begünstigte Weiterversicherung, die an Vorversicherungszeiten anschließt (zusätzlich nötig: der Pflegling ist naher Angehöriger und zumindest in Pflegestufe drei, die Pflege beansprucht Ihre Arbeitskraft zur Gänze).
  • Eine Selbstversicherung, die Sie auch neben einer bereits bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen können (zusätzlich nötig: Pflegling ist naher Angehöriger und zumindest in Pflegestufe drei, die Pflege beansprucht Ihre Arbeitskraft zur Gänze).
    Tipp: Seit kurzem werden ab Pflegestufe vier jeweils 50 Prozent der Versicherungsbeiträge vom Bund übernommen, ab Pflegestufe fünf sogar 100 Prozent.
  • Die begünstigte Selbstversicherung für die Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes (gemeinsamer Haushalt, erhöhte Familienbeihilfe, gänzliche Beanspruchung Ihrer Arbeitskraft). Die Beiträge werden hier zur Gänze aus den Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe getragen.
  • Wenn Sie die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, sind Sie kostenlos kranken- und pensionsversichert. Arbeiten Sie allerdings währenddessen gar nicht oder nur unter der Geringfügigkeitsgrenze weiter, haben Sie in der Krankenversicherung nur Anspruch auf Sachleistungen (Krankenbehandlungen, Medikamente). Bei voller Karenzierung werden Ihnen für die Pensionsversicherung Beitragszeiten in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes angerechnet.

Wenn Sie für die Pflege eines Angehörigen Ihren Job vorübergehend aufgeben und damit auch aus der Arbeitslosenversicherung ausscheiden, verlängert sich die Frist, in der Sie Zeiten ansammeln können um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu erhalten, um die Zeiträume der Pflege (naher Angehöriger, mindestens Pflegestufe drei oder behindertes Kind), wenn eine der oben genannten Pensionsversicherungsarten vorliegt.



Was mache ich, wenn ich einmal Urlaub brauche oder krank bin?

Sie können als naher Angehöriger eine finanzielle Zuwendung erhalten, um sich um eine pflegebedürftige Person zu kümmern und selbst einmal für maximal vier Wochen pro Jahr auf Urlaub gehen zu können. Das Geld ist ein Zuschuss zu jenen Kosten, die anfallen, um eine Ersatzpflege zu organisieren. Je nach Pflegestufe stehen zwischen 1.400 Euro (Pflegestufe vier) und 2.200 Euro (Pflegestufe sieben) zu.

Voraussetzungen:

  • Die von Ihnen gepflegte Person bezieht Pflegegeld aus Stufe 4 oder höher
  • Sie betreuen Ihren Angehörigen seit mindestens einem Jahr
  • Sie sind für mindestens eine Woche aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen wichtigen Gründen verhindert
  • Ihr monatliches Netto-Gesamteinkommen darf bei Pflegestufe vier bis fünf 2.000 Euro, bei Stufe sechs bis sieben 2.500 Euro nicht übersteigen (die Beiträge erhöhen sich, wenn es unterhaltsberechtigte Angehörige gibt)

Nähere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Bundessozialamtes. Der Antrag ist bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamts einzubringen.



Wie kann ich Heimhilfe finanzieren?

In erster Linie sollen die Kosten vom Pflegegeld gedeckt werden. Reicht es nicht, wird auch ein Teil der Pension draufgehen (sozial gestaffelt), genügt auch das bei jemandem mit kleiner Pension nicht, springt die Sozialhilfe des jeweiligen Bundeslands ein.



Wie kann ich einen Heimplatz finanzieren?

In erster Linie werden Pension und Pflegegeld herangezogen. Auch das Vermögen kann für die Zahlungen herangezogen werden, jedoch bleibt ein "Schonvermögen" erhalten, das je nach Bundesland zwischen 2.500 und 10.000 Euro liegt. Reichen Pension und eigenes Vermögen nicht aus, werden weiters Ehepartner und in manchen Bundesländern auch Kinder in die sogenannte Ersatzpflicht genommen.





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