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Wieviel Lohn Ihnen zusteht

Wieviel Lohn steht Ihnen zu?

Das Mindestgehalt bzw. der Mindestlohn für ArbeitnehmerInnen ist in Österreich in den Kollektivverträgen, manchmal auch in den Mindestlohntarifen, geregelt.






Was ist ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich mit dem Arbeitgeber aushandelt. In Österreich werden jährlich über 450 verschiedene Kollektivverträge für ArbeitnehmerInnen unterschiedlicher Branchen neu verhandelt.

Das Ziel des Kollektivvertrages ist, gleiche Mindeststandards bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeit, Dienstverhinderungen, Aus- und Weiterbildung, Dienstreisen etc.) einer Branche zu schaffen. Dadurch soll ein Machtgleichgewicht zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern einer Branche hergestellt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmern einer Branche vereinheitlicht werden.

Der Kollektivvertrag regelt eine große Zahl von Ansprüchen, die nicht in Gesetzen stehen bzw. die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Die Regelung des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes bleibt beispielsweise dem Kollektivvertrag vorbehalten.

Betriebsvereinbarungen und Dienstverträge müssen den Kollektivvertrag beachten und dürfen grundsätzlich keine schlechteren Lösungen treffen.



Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?

Das hängt davon ab, in welcher Branche Sie beschäftigt sind. Sind Sie im Handel tätig, dann gilt für Sie der Kollektivvertrag für Handelsangestellte oder HandelsarbeiterInnen.

Die Mindestlohnhöhe kann jedoch bei derselben Tätigkeit in zwei unterschiedlichen Firmen auch verschieden hoch sein. Arbeiten Sie beispielsweise als ElektrikerIn in einem Handelsunternehmen, so betrifft Sie der Handelskollektivvertrag. Sind Sie als ElektrikerIn in einer Elektrofirma beschäftigt, gilt für Sie der Kollektivvertrag für das metallverarbeitende Gewerbe.



Woher weiß ich, ob die Lohnhöhe passt?

Zu Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten Sie einen Dienstzettel, auf dem vermerkt ist, welcher Kollektivvertrag für Sie gilt und wie Sie einzustufen sind. Die im Betrieb geltenden Kollektivverträge müssen vom Arbeitgeber zur Einsicht aufgelegt werden. Je nachdem, welche Tätigkeit Sie im Unternehmen ausüben, sind Sie einer bestimmten Beschäftigungsgruppe zuzuordnen. Bei Angestellten gibt es meist noch eine Staffelung nach Berufs- oder Dienstjahren.



Wann bekomme ich eine Lohnerhöhung?

Wenn Ihr Gehalt dem Mindestlohn im Kollektivvertrag entspricht, haben Sie auch Anspruch auf die jährlichen Lohnerhöhungen, die von den Gewerkschaften durchgesetzt werden. Auch, wenn sich aufgrund Ihrer Dienstjahre oder weil sich Ihr Aufgabengebiet ändert, eine Erhöhung gemäß Kollektivvertrag ergibt, steht Ihnen diese zu.

Verdienen Sie mehr als den kollektivvertraglichen Mindestlohn, steht Ihnen die Lohnerhöhung nur dann zu, wenn diese von den Kollektivvertragsparteien extra ausverhandelt wurden. Außer Ihnen wurde in Ihrem Arbeitsvertrag eine Lohnerhöhung zugesichert.

Verdienen Sie weniger als im Kollektivvertrag festgelegt wurde, können Sie die Differenz nachfordern, denn eine Bezahlung unter dem Kollektivvertrag ist verboten.



Was gilt, wenn es keinen Kollektivvertrag gibt?

Wenn es in Ihrer Branche keinen Kollektivvertrag oder Mindestlohntarif gibt, steht Ihnen der für den Beruf angemessene Lohn zu. Hier gilt es ganz besonders, auf die schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu achten. Beachten Sie, dass Ihnen in diesem Fall Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss oder Weihnachtsgeld auch nur dann zustehen, wenn diese schriftlich vereinbart wurden!



Quelle: Arbeiterkammer



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