Setzen Sie Unwetterschäden steuerlich ab

Bei der Sanierung eines unwettergeschädigten Heims zählt jeder Cent. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall alle steuerlichen Begünstigungen ausnutzen um vom Finanzamt wenigstens einen Teil Ihrer Ausgaben ersetzt zu bekommen.



Wann spricht man von Katastrophenschäden?

Wenn Schäden durch Hochwasser, Sturm, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Bergstürze, Erdbeben oder einen Orkan verursacht wurden. Weiters muss die Substanz stark beschädigt worden sein und zwar bei einer größeren Anzahl von Betroffenen.



Welche Ausgaben kann ich steuerlich absetzen?

Grundsätzlich gilt, dass Sie Ausgaben, die mit der Beseitigung von Katastrophenschäden im Zusammenhang stehen, ohne Kürzung durch einen Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung absetzen können. Diese Aufwendungen werden vom Staat - abhängig vom Einkommen - mit bis zu 50 Prozent steuerlich gefördert.

Dabei gilt natürlich zu beachten, dass Sie Ausgaben, die bereits durch Spenden oder Subventionen gedeckt sind, nicht von der Steuer absetzen können. Erlöse aus dem Verkauf Ihres PKW-Wracks sind ebenfalls abzuziehen. Wenn Sie die Kosten mittels Kredit finanzieren, können Sie nur die Kreditrückzahlungen einschließlich der Zinsen als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Ansonsten gilt:

  • Kosten für die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen (dazu zählen die Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, Raumtrocknung, Mauerentfeuchtung, Dachstuhlentsorgung nach Sturm- oder Schneekatastrophen, etc.) können Sie in voller Höhe absetzen. Auch dann, wenn es sich um Luxusgüter handelt, also Ihr verschlammter Pool oder Ihr Wochenendhaus gereinigt werden muss.
  • Kosten für die Reparatur und Sanierung von beschädigten, aber weiter nutzbaren Vermögenswerten (dazu zählen der Ersatz des Fußbodens oder des Verputzes, Ausmalen, Sanieren der Kanalisation, Reparatur von Zäunen, Gehsteigen oder des PKWs, etc.) können Sie nur dann absetzen, wenn Sie die betroffenen Gegenstände für die übliche Lebensführung benötigen. Die Mehrkosten einer Luxusausstattung (ein defekter Pool) können Sie hingegen nicht geltend machen.
  • Kosten für die Ersatzbeschaffung von zerstörten Vermögensgegenständen (dazu zählen der Neubau des Wohngebäudes, Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, eines PKWs, von Kleidung, Geschirr, etc.) können Sie ebenfalls nur dann absetzen, wenn Sie die Objekte für die übliche Lebensführung benötigen. Die Neuanschaffung von Sportgeräten oder Ihrer zerstörten Weinsammlung wird Ihnen der Fiskus nicht vergüten.
    Übrigens: Sofern es für die zerstörten Waren einen Gebrauchtwarenmarkt gibt, wie es beispielsweise bei PKW der Fall ist, so können Sie nur den Zeitwert zum Zeitpunkt der Beschädigung bzw. den Wiederbeschaffungswert absetzen.


Wann und wie kann ich außergewöhnliche Belastungen geltend machen?

Die Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden können Sie in dem Jahr geltend machen, in dem der Schaden eingetreten ist.

Geben Sie die außergewöhnlichen Belastungen in der jeweiligen Arbeitnehmerveranlagung an und reichen Sie diese beim Finanzamt ein. Als Nachweis sollten Sie unbedingt die von der Gemeindekommission aufgenommenen Niederschriften über die Schadenserhebung sowie alle Rechnungen aufbewahren. Wenn möglich, sollten Sie die Schäden auch alle fotografisch dokumentieren.



Kann ich Geld- und Sachspenden absetzen?

Sie als Privatperson können Spenden im Katastrophenfall nach wie vor nicht absetzen. Zahlungen an Katastrophenopfer sind jedoch - sofern sie der Schadensbeseitigung dienen - von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer sind, stehen Ihnen mehr Möglichkeiten offen: Denn dann können Sie sowohl Geld- als auch Sachspenden als Betriebsausgabe absetzen, wenn Sie im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen stehen. Einzige Voraussetzung ist allerdings, dass Sie in den Medien über die Spende berichten müssen. Begünstigt sind Spenden an Hochwasseropfer direkt, aber auch Spenden an Hilfsorganisationen und an katastrophenbetroffene Gemeinden.



Was bringt mir der Freibetragsbescheid?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bis 31. Oktober des laufenden Jahres für die voraussichtlich anfallenden Ausgaben zur Beseitigung von Katastrophenschäden die Ausstellung eines Freibetragsbescheides beantragen. Wenn Sie diesen bis Dezember Ihrem Arbeitgeber vorlegen, kann dieser den Freibetrag rückwirkend für das gesamte Jahr berücksichtigen und die Lohnsteuer rückerstatten.



Besonders für Unternehmerinnen und Unternehmer interessant:

Welche Auswirkungen haben steuerfreie Spenden und Subventionen auf die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten?

Steuerfreie Subventionen und Spenden kürzen die steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Das bedeutet, dass die Afa nur von den reduzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden darf. Ebenso ist eine Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten um übertragene stille Reserven vorzunehmen.



Welche Erleichterungen bei Steuerzahlungen gewährt mir der Fiskus?

Wenn Sie Ihre Abgaben aufgrund einer Naturkatastrophe nicht fristgerecht bezahlen können oder Ihre Abgabenerklärungen nicht rechtzeitig eingereicht haben, brauchen Sie sich nicht vor Säumniszuschlägen zu fürchten.
Voraussetzung:

  • Sie bezahlen spätestens zwei Monate nach Eintritt der Katastrophe.
  • Sie reichen spätestens zwei Monate nach Eintritt der Naturkatastrophe ein Ansuchen auf Zahlungserleichterung oder einen Antrag auf Fristverlängerung ein.

Außerdem können Sie bis 31.10 einen Antrag auf Anpassung (Herabsetzung) der Vorauszahlungen bei der Einkommens- oder Körperschaftsteuer stellen. Normalerweise endet die Frist am 30.9.




Weiterempfehlen
share on facebook