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Wer rastet, der rostet - auch in der Bildung
Lebenslange Weiterbildung ist ein Muss für Ihre erfolgreiche Karriere. Ohne sie verpassen Sie wichtige Wettbewerbsvorteile. Doch oft sind die scheinbar hohen Kosten der Grund dafür, dass das erneute "Drücken der Schulbank" dankend abgelehnt wird.
Aber wussten Sie, dass Sie die entstandenen Kosten oft steuerlich absetzen können? Sie müssen also möglicherweise gar nicht auf eine Veränderung der beruflichen Situation, ein breiteres Aufgabengebiet mit mehr Verantwortung und vielleicht sogar ein höheres Gehalt verzichten.
Wie kann ich in der Aus-, Fort- und Weiterbildung Geld sparen?
Füllen Sie einfach bei der Arbeitnehmerveranlagung das entsprechende Formular (L 1) aus. Entweder elektronisch unter www.bmf.gv.at oder in Papierform. Die Formulare sind in jedem Finanzamt erhältlich.
Tragen Sie die Kosten für Ihre Schulungsmaßnahmen (bis zu 5 Jahre rückwirkend) in die Arbeitnehmerveranlagung ein. Die angegebenen Kosten werden von der Bemessungsgrundlage der Steuer ausgeklammert, da sie Werbungskosten sind.
Ausbildung, Fortbildung und Umschulung - Was ist der Unterschied?
Ausbildung
Mit einer Ausbildung schaffen Sie sich alle Grundlagen, die Sie für das darauf folgende Berufsleben benötigen. Die Kosten für die Ausbildung können Sie dann steuerlich absetzen, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und dem später ausgeübten Beruf besteht.
Fortbildung
Eine Fortbildung hilft Ihnen, im derzeitigen Job "up-to-date" zu bleiben, um den Anforderungen gerecht zu werden. Sie können also Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch Seminare, Fachtagungen & co. verbessern.
Eine Ausnahme bilden Veranstaltungen, die weniger zur fachlichen, als eher zur persönlichen Weiterbildung zählen, wie Trainings zur Persönlichkeitsentwicklung oder Stressbewältigung. Diese können nicht geltend gemacht werden.
Umschulung
Eine Umschulung ist für Sie dann sinnvoll, wenn Sie einen völlig anderen (Haupt-)Beruf ergreifen möchten. Ein Nebenjob reicht dazu nicht aus. Sie müssen bereits einen Arbeitsplatz haben und die neue Tätigkeit darf nicht mit der derzeit ausgeübten verwandt sein.
Was ist als Werbungskosten absetzbar
- Unmittelbare Kosten wie Kurs- oder Studiengebühren, Kosten für Kursunterlagen und Fachliteratur, aber auch Kosten für den PC wenn Sie eine Computerausbildung absolvieren.
- Fahrtkosten zur Bildungsstätte, wenn Sie einen Umweg machen müssen. Liegen Uni & co. auf dem Weg zwischen Ihrer Wohnung und der Firma, ist kein Abzug möglich - sofern Sie bereits Unterstützung durch den Verkehrsabsetzbetrag und die Pendlerpauschale bekommen.
- Tagesgelder bis zu EUR 26,40 können Sie geltend machen, wenn Sie im Zuge der Bildungsveranstaltung eine Reise unternehmen.
- Nächtigungsgelder (EUR 15,- pauschal oder die tatsächlichen Kosten bis maximal EUR 81,45 pro Nächtigung) wenn eine Heimreise nicht mehr zumutbar ist.
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