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Vollkasko- & Teilkasko-Versicherung

Jetzt 25 % bei Online-Abschluss bis 30.06.2024 sparen

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Wozu brauche ich eine Kasko-Versicherung?

Die Kasko-Versicherung bezahlt Schäden am eigenen Fahrzeug inklusive der angegebenen Sonderausstattung (bis zu 4.000 Euro sogar prämienfrei).

Die Highlights

  • Durch individuell wählbare Selbstbehalte können Sie bis zu 50 % der Prämie sparen.
  • Keine Rückstufung im Schadenfall.
  • Urlaubskasko gilt 1 Monat in Europa
  • Extras für Familien: Ihr Kinderwagen ist bei Diebstahl bis 1.000 Euro versichert.
  • Gratis Smart&Easy Repair: 100 Euro weniger Selbstbehalt bei Reparatur in unseren Partnerwerkstätten. Zusätzlich gratis Leihwagen und Hol- und Bringservice.
  • Kasko-Kundinnen und Kunden genießen spezielle Vorteile bei Carglass®
  • Was ist das richtige für mich? Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung?
    Vollkasko Teilkasko mit Parkschaden Teilkasko ohne Parkschaden
    Unfall - -
    Parkschaden, Vandalismus -
    Wildschaden, Glasbruch
    Naturgewalten
    Diebstahl, Brand

    Versicherungs-Tipp:

    Für die ersten Jahre empfehlen wir den Abschluss einer Vollkasko. Bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, ist aus wirtschaftlichen Gründen nur mehr der Abschluss einer Teilkasko ohne Parkschaden möglich und sinnvoll.

  • Die Kasko-Bereiche kurz erklärt
    • Unfall: Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen und Objekten
    • Parkschaden: Beschädigung des geparkten Fahrzeugs durch unbekanntes Fahrzeug
    • Vandalismus: Mut- oder böswillige Beschädigung des KFZ durch fremde Personen
    • Wildschaden: Kollision mit Tieren aller Art; zusätzlich versichert: Tierbisse an Teilen des Fahrzeugs (z.B. Marderbisse an Schläuchen, Kabeln)
    • Glasbruch: Bruch der Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben und Glasdächer; Bruch der Scheinwerfer, Heckleuchten, Blinkercellonen, Außenspiegel
    • Naturgewalten: Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen (auch Dachlawinen), Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (auch dann, wenn durch diese Naturgewalten Gegenstände gegen das KFZ geschleudert werden)
    • Diebstahl: Verlust des KFZ durch Diebstahl oder die Beschädigung durch Einbruch; zusätzlich versichert: Schloßänderungskosten bei Verlust der Autoschlüssel bis 500 Euro; Kosten der Wiederbeschaffung bei Verlust von Führerschein, Zulassungsschein, Kennzeichentafeln; Diebstahl von Gegenständen des privaten Bedarfs aus dem versicherten Fahrzeug bis 750 Euro (gilt für versicherte Person, Ehegatten/Lebensgefährten, Kinder)
    • Brand: Brand, Explosion, Schmorschäden an Kabeln
    • Zusätzlich automatisch mitversichert: Geplatzte Reifen, wenn dadurch ein Unfall verursacht worden ist und Schäden am Fahrzeug, die durch eine Kollision mit einem vom versicherten Fahrzeug gezogenen Anhänger entstanden sind
  • Optionale Bausteine

    Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, so wird die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und seinem tatsächlichen Abrechnungswert laut Leasingvertrag ersetzt (GAP Deckung).

    Wenn das versicherte Fahrzeug zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls nicht bzw. nicht mehr mittels Ankaufskredit oder Leasingvertrag fremdfinanziert ist, so gilt eine verbesserte Leistung im Totalschaden gemäß der nachstehenden Tabelle:

    ab der erstmaligen Zulassung Verbesserte Versicherungsleistung in % des Listenpreises, max. Kaufpreis
    1. bis 6. Monat 100
    7. bis 12. Monat 90
    13. bis 18. Monat 85
    19. bis 24. Monat 80
    25. bis 30. Monat 75
    31. bis 36. Monat 70
    37. bis 42. Monat 65
    43. bis 48. Monat 60
    49. bis 60. Monat 55 NEU
    • Mitgeführte Gegenstände im Auto: Alle Dinge des beruflichen und privaten Bedarfs samt elektronischen Geräten können in einem Paket mitversichert werden. Drei Summen stehen zur Auswahl: 1.000, 2.000 oder 3.000 Euro.
    • Telematik-Rabatt: Wenn in Ihrem Auto eine Telematik-Box eingebaut ist, bekommen Sie 3% Rabatt.
  • Fahrzeuge mit Kasko-Versicherung auf eventuelle Vorschäden überprüft

    Neue Fahrzeuge:

    Zurich behält sich das Recht vor, nach Zustellung Ihrer Polizze in ausgewählten Fällen auf Kosten von Zurich über einen unserer professionellen Partner eine Besichtigung Ihres versicherten Fahrzeugs vorzunehmen. Die Auswahl, welches Fahrzeug besichtigt wird, erfolgt auf Basis einer Stichprobe.

    Die Aufforderung, das Fahrzeug besichtigen zu lassen, kann von Zurich schriftlich, mit der Zustellung der Versicherungspolizze geltend gemacht werden. Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens ist das Fahrzeug bei dem von Zurich bezeichneten sachverständigen Dienstleistungspartner besichtigen zu lassen, sofern nicht eine andere Regelung der Modalitäten mit Zurich vereinbart wird.

    Gebrauchte Fahrzeuge:

    Damit Zurich weiterhin ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis bieten kann, werden Fahrzeuge mit Kaskoversicherung auf eventuelle Vorschäden überprüft.

    Wir bitten Sie deshalb mit Ihrem außen gereinigten Fahrzeug eine der Besichtigungsstellen des ÖAMTC, ARBÖ oder der Firma TOP REPORT aufzusuchen. Gerne geben Ihnen unsere MitarbeiterInnen auch am Servicetelefon 08000 808080 Auskunft.

    Eine spezielle Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Das Vorschadengutachten wird von der Besichtigungsstelle automatisch an Zurich übermittelt. Ihrerseits besteht dann kein weiterer Handlungsbedarf mehr.
    Zurich übernimmt die Kosten der Besichtigung durch den Sachverständigen, nicht jedoch Fahrtkosten sowie Entschädigungen für Zeitversäumnis.

    Für sämtliche Versicherungsfälle, die in der Zeitspanne zwischen dem vereinbarten Versicherungsbeginn (einschließlich dem Beginn einer vorläufigen Deckung) und dem Zeitpunkt der Vorschadenbesichtigung eintreten, gilt in der Kfz-Kaskoversicherung folgende Selbstbeteiligungsregelung: 1.000 Euro pro Schadenfall. Ausgenommen davon sind Schadenfälle, die in den ersten 14 Tagen nach Versicherungsbeginn eintreten.

    Diese Selbstbeteiligungsregelung gilt im erwähnten Zeitraum an Stelle der im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung; sie gilt für alle Versicherungsfälle und nicht bloß für solche Fallkonstellationen, für die eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.

    Erst für jene Versicherungsfälle, die nach der Vorschadenbesichtigung eintreten, gilt die im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligungsregelung. Bitte lassen Sie daher auch in Ihrem Interesse die Vorschadenbesichtigung des zu versichernden Kfz möglich rasch durchführen!

* Kfz Rabatt-Aktion gilt vom 15.02.2023 bis zum 30.06.2024 bei online Neuabschluss einer Kfz-Versicherung bei Zurich Connect.