| Kontakt & Service |
|---|
Hotline: 08000 808080 |
service@at.zurich.com |
Wo Sie uns finden |
| Schadenmeldung: |
Tel.: 050 1255 1255 |
Online melden |
| Hilfreiches |
|---|
| Zurich Newsletter |
|---|
Gratis Newsletter bestellen und immer aktuell informiert sein. » anmelden |
Versicherungsbegriffe von H bis Q
Hauptfälligkeit
Zur Hauptfälligkeit läuft das Versicherungsjahr ab. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Folgeprämie fällig.
Höchststandsgarantie
Positive Kursentwicklungen des Fonds werden gesichert. – der höchste – je erzielte – Anteilswert kommt am Ende der Laufzeit zur Auszahlung.
Höhere Gewalt
Höhere Gewalt ist ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares und nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt des Betroffenen nicht abgewendet werden kann.
Indirekter Blitzschlag
Bei einem indirekten Blitzschlag schlägt der Blitz in der Nähe der Wohnung ein, verteilt sich unter der Erde und pflanzt sich über Stromleitungen fort. Das Resultat: hohe Überspannungen, die Ihren Elektrogeräten Schaden zufügen können. Bei der Zurich Haushaltsversicherung sind solche Schäden versichert.
Invalidität
Invalidität steht für eine körperliche Beeinträchtigung (Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Körperteils). Fehlt Ihnen z.B. ein Bein, so sind Sie zu 70% invalid. Die Leistung der Unfallversicherung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
Kapitalgarantie
Durch die Kapitalgarantie erhalten Sie als minimale Auszahlung die Summe Ihrer geleisteten Altersvorsorgebeiträge.
Kasko
Eine Kaskoversicherung leistet bei Schäden am versicherten Fahrzeug und ergänzt damit die Haftpflichtversicherung, die Schäden übernimmt, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden.
Kennzeichenhinterlegung
Motorradfahrer können bei der Einwinterung ihres Fahrzeugs die Kennzeichen entfernen und bei einer Kfz-Anmeldestelle hinterlegen. Für den Zeitraum der Hinterlegung wird vom Versicherer keine Haftpflichtprämie und keine motorbezogene Versicherungssteuer vorgeschrieben – vorausgesetzt, die Kennzeichen werden mindestens 45 Tage hinterlegt. Natürlich ist dies auch zu jeder anderen Jahreszeit möglich. Zeit und Papierkram spart, wer von vornherein einen Winternachlass vereinbart.
Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Wer ein Auto oder Motorrad fährt, muss versichert sein, sonst wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Sie können sich aber aussuchen, wo Sie versichert sein möchten. Die Versicherung übernimmt Schäden, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung übernimmt hauptsächlich Spitals-, Arzt- und Medikamentenkosten sowie die Lohnfortzahlung. Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr (vielleicht noch abgesehen vom Krankengeld).
Leichte Fahrlässigkeit
Leichte Fahrlässigkeit ist sowohl bei Sachversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherung als auch bei der Lebensversicherung versichert. Bei leichter Fahrlässigkeit handelt es sich um Fehler, die jedem durchschnittlich sorgfältigen Menschen passieren können.
Mitversicherte Personen
Mitversicherte Personen genießen Versicherungsschutz (z.B. bei der Kfz-Haftpflichtversicherung als berechtigter Lenker), können aber was die Versicherung betrifft nichts mitentscheiden.
Neuwert(ersatz)
Schadenersatz zum Neuwert bedeutet, dass der aktuelle Kaufpreis herangezogen wird. Gibt es das Produkt nicht mehr, so wird der Anschaffungspreis eines gleichartigen neuen Gegenstandes verwendet. Preisnachlässe bleiben unberücksichtigt.
Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Vorgaben, die der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherer erfüllen muss. Die Einhaltung ist Voraussetzung für die Erhaltung des Anspruches (z.B. Tür abschließen bei der Haushaltsversicherung). Es gibt gesetzliche Obliegenheiten (z.B. Schadenminderungspflicht) und vertragliche Obliegenheiten (z.B. in der Autohaftpflicht: nicht alkoholisiert lenken).
Parkschaden
Unter einem Parkschaden versteht man einen Schaden, der durch Berührung des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug entsteht.
Polizze
Die Polizze ist Ihr Versicherungsdokument und gilt als Beweis, dass Sie eine Versicherung abgeschlossen haben.
Prämie
Die Versicherungsprämie ist der Betrag, den Sie als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an den Versicherer zahlen.
Prämienschutz
Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit übernimmt Zurich Ihre Versicherungsprämien für bis zu 6 Monate.
Privathaftpflicht
Fügen Sie jemand anderem einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu, so haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und kommt für Schäden auf, die Sie als versicherte Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens verursachen. Die Privathaftpflicht ist üblicherweise in der Haushaltsversicherung enthalten.
Progressionsstaffel
Die Progressionsstaffel ist vom Versicherer festgelegt und gibt an, bei welchem Invaliditätsgrad (Grad der körperlichen Beeinträchtigung) die Unfallversicherung wie viel Geld ausbezahlt (z.B. bei Zurich: 100% invalid > 500% der Versicherungssumme).
| « zurück | nach oben |


Hotline: 08000 808080


Druckversion
nach oben