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Versicherungsbegriffe von A bis G
Assistance
Der Begriff "Assistance" kommt aus dem Französischen und steht für Hilfs- bzw. Organisationsleistung rund um die Uhr. Voraussetzung ist, dass Sie in jedem Notfall sofort die Notrufzentrale verständigen.
Arbeits-/Berufsunfall
Unter einem Arbeitsunfall versteht man einen Unfall während der Arbeit bzw. auf dem direkten Hin- oder Heimweg ohne Zwischenstopp. In diesem Fall schützen Sie sowohl die gesetzliche als auch private Unfallversicherungen.
Berufsunfähigkeit
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bekommen Sie eine Leistung, wenn Sie zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Sind Sie allerdings nach einem Unfall weiterhin arbeitsfähig (z.B. Bürokraft nach dem Verlust eines Beines), so leistet nur die Unfallversicherung.
Bezugsberechtigte/r
Bezugsberechtigte Person ist jene, an die die versicherte Summe zum Zeitpunkt der Fälligkeit (bei der Risikoversicherung beim Ableben der versicherten Person) ausgezahlt werden soll.
Bonus-Malus
Das Bonus-Malus-System der Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmt die Höhe Ihrer Prämie. Wenn Sie erstmalig ein KFZ auf Ihren Namen anmelden, beginnen Sie in der Grundstufe 9 und zahlen 100% der Prämie. Jedes unfallfreie Jahr führt um eine Stufe Richtung Bonus. In Bonusstufe 0 bezahlen Sie nur 50% der Prämie. Ein Schadensfall führt um 3 Stufen in Richtung Malus und verteuert damit Ihre Versicherung.
Bündelversicherung
Mehrere Sparten sind in einer Polizze zusammen versichert. Jede dieser Sparten hat eigene Bedingungen und ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag.
Dauerrabatt
Für langjährige Versicherungsverträge wird häufig ein Prämiennachlass gewährt (sog. „Dauerrabatt“). Wird der Vertrag vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt, muss der vereinbarte Dauerrabatt für die in Anspruch genommenen versicherten Jahre anteilig zurückgezahlt werden.
Deckung
Die Deckung definiert durch eine genaue Umschreibung der versicherten Risiken, welche Schäden und Ereignisse durch Ihre Polizze versichert sind.
Einmalerlag
Ein (hoher) Betrag wird bei Abschluss einer Lebensversicherung zu Beginn als Einmalprämie einbezahlt.
Elementarschaden / Elementarereignisse
Elementarschäden sind Schäden, die durch die so genannten „Elementarereignisse“ wie Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Felssturz, Lawine, Schneedruck, Steinschlag oder Erdrutsch entstehen.
Erlebensversicherung
Die Versicherungssumme wird fällig, wenn die versicherte Person den Ablauf der Versicherung erlebt. Bei vorzeitigem Ableben der versicherten Person kommt es zu einer anteilsmäßigen Auszahlung der Versicherungssumme (Prämienrückerstattung). Diese Vertragsform eignet sich zum Ansparen mittels Lebensversicherung auf ein zeitlich bestimmtes Ziel (auch für einen bestimmten Zweck). Sie bietet jedoch nur einen eingeschränkten Ablebensschutz.
Erstes Risiko
Wird etwas auf „erstes Risiko“ versichert, so wird eine mögliche Unterversicherung nicht geltend gemacht. Jeder auf „erstes Risiko“ versicherte Schaden wird voll vergütet, maximal bis zur Höhe des festgesetzten Betrags.
Er- und Ablebensschutz
Diese Vertragsform verbindet den Gedanken der Absicherung der Familie mit jenem der eigenen Altersversorgung. Der Zeitpunkt der Auszahlung kann vom Versicherungskunden selbst bestimmt werden (z.B. Beginn der Pensionszeit). Eignet sich auch zur Absicherung von Verbindlichkeiten (Kredite, Hypotheken).
Europa Leistungsplus
Nach einem Verkehrsunfall im Ausland können Sie Ihre Schadenersatz- forderungen gegenüber der fremden Kfz-Haftpflichtversicherung auch mit einem österreichischen Schadenregulierer regeln. Im Falle einer Klage wird aber das Recht des Unfallortes angewendet, was für Sie in manchen Fällen ungünstig sein kann. Dafür bietet Zurich das Europa Leistungsplus: Nach einem unverschuldeten Unfall in einem EU-Land ersetzt die Versicherung den Schaden nach österreichischem Versicherungsrecht.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Höhe der Leistungen dieser Lebensversicherung hängt in erster Linie von der Wertentwicklung der in einem Fonds zusammengefassten Vermögensanlagen ab. Der Versicherungsnehmer ist gleichermaßen am Gewinn und am Verlust dieser Vermögensanlage beteiligt.
Freischaden
Für Kfz-Haftpflichtverträge in den Bonusstufen 0 bis 3 gibt es bei Zurich den Bonusstufenvorteil, bei dem Sie gegen Zahlung einer Einmalprämie von EUR 24,- pro Jahr sicherstellen, dass Ihre Bonusstufe nicht verloren geht. Egal wie viele Schäden passieren.
Garagenrisiko
Wer im Winter sein Motorradkennzeichen bei der Kfz-Anmeldestelle hinterlegt, spart Kosten für Steuer und Versicherung. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Kaskoversicherung nicht auch vollständig stillgelegt wird. Zumindest ein Versicherungsschutz für Diebstahl und Vandalismus in der Garage sollte aufrecht bleiben. Vereinbaren Sie statt der Hinterlegung einen Winternachlass, so ist die Kaskoversicherung bei Zurich von November bis Februar automatisch auf dieses Garagenrisiko beschränkt.
Gliedertaxe
Die Gliedertaxe dient zur Bemessung der körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität) nach Unfällen. Die Einstufung geschieht mittels ärztlichem Gutachten. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der Sehkraft beider Augen handelt es sich um eine 100%ige Invalidität, ein Bein macht hingegen 70% aus, ein Zeigefinger 10%. Je nach Invaliditätsgrad berechnet sich dann die Entschädigungsleistung der Unfallversicherung.
Grobe Fahrlässigkeit
Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, sind im Normalfall durch Versicherungen nicht gedeckt, außer es gibt eine diesbezügliche Zusatzvereinbarung bzw. es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung. Ob jemand grob fahrlässig gehandelt hat, ist nicht immer so einfach festzustellen. Grundsätzlich können Sie sich aber an diese Regel halten: Wenn die Person weiß, dass aufgrund Ihrer Handlung höchstwahrscheinlich etwas passiert, und sie trotzdem so handelt. Dies ist z.B. beim Fahren mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn der Fall.
Grüne Karte
Die Grüne Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung und sollte bei Auslandsreisen mit dem Auto immer an Bord sein. In vielen Ländern ist dies zwar nicht mehr Pflicht, leistet bei Unfällen aber trotzdem nützliche Dienste.
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Hotline: 08000 808080


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