Path KMU-Vorsorge
Nimm's einfach Zurich.

KMU-Vorsorge

Das Wichtigste kurz erklärt

Investieren Sie Steuerersparnisse optimal in Ihre Vorsorge.

Ihre Vorteile mit der Zurich Versicherung im Überblick: 

  • Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag.
  • Sorgen Sie steueroptimiert vor.
  • Bestimmen Sie die Höhe Ihrer Pension selbst.
  • Wie funktioniert die steueroptimierte Vorsorge?
    Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem „Grundfreibetrag“ und einem „investitionsbedingten Gewinnfreibetrag“ zusammen: 

    Den Grundfreibetrag erhalten Sie für einen Gewinn bis 30.000 Euro (13 % von max. 30.000 Euro = max. 3.900 Euro). Er wird bei der Veranlagung für das Jahr 2010 automatisch berücksichtigt. 

    Für Gewinne, die 30.000 Euro übersteigen, können Sie einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen, wenn Sie in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investieren. Diese Wertpapiere müssen dem Anlagevermögen für 4 Jahre gewidmet sein und können nach Ablauf der Behaltefrist ohne Nachversteuerung ins Privatvermögen umgeschichtet werden.
  • Nutzen Sie Ihre Vorteile
    Als Einnahmen-Ausgaben-Rechnerin bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit betrieblichen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieben können Sie vom Gewinnfreibetrag profitieren. Sorgen Sie steueroptimiert vor und bestimmen Sie die Höhe Ihrer Pension selbst. Gemäß § 10 Abs. 4 EStG steht Unternehmerinnen und Unternehmern ein Gewinnfreibetrag bis zu 13 % der Bemessungsgrundlage (max. 175.000 Euro) als Abzug vom steuerbaren Gewinn zu. 
  • Was sind die Voraussetzungen?

    Um den Gewinnfreibetrag und damit in Folge auch die KMU-Vorsorge von Zurich in Anspruch nehmen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die Inanspruchnahme ist demnach nur möglich, wenn 

    • der Gewinn aus einer betrieblichen Einkunftsart stammt und einer natürlichen Person zufließt
    • der Gewinnfreibetrag im gleichen Kalenderjahr in die entsprechenden Wertpapiere investiert wird. 
    • der Freibetrag in der Steuererklärung ausgewiesen und in einer Beilage aufgegliedert ist.