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Pensionskasse
Alle Vorteile auf einen Blick
Ihre Plus-Punkte als Unternehmer
- Motivation
Motivierte MitarbeiterInnen leisten mehr und bleiben länger beim Unternehmen. - Kapitaltransfer
Sie können für im Betrieb angestellte Familienmitglieder vorsorgen. Mit Betriebsmitteln. - Steuersparend
Die Kosten einer Pensionskassenlösung sind genau kalkulierbar. Die Beiträge führen zu keinen zusätzlichen Lohnnebenkosten. - Vollständige Finanzierung
Die Firmenpension ist zu Pensionsantritt des Mitarbeiters vollständig und periodengerecht finanziert. - Betriebsfremde Risiken auslagern
Die Verpflichtung, eine lebenslange Firmenpension an die MitarbeiterInnen zu leisten, wird auf die Pensionskasse ausgelagert.
Plus-Punkte für Ihre Arbeitnehmer
- Ansprüche bleiben erhalten
Ansprüche auf Beiträge, die für die MitarbeiterInnen eingezahlt werden, können nicht verfallen, selbst wenn er/sie das Unternehmen freiwillig verlässt oder gekündigt wird. - Höhere Rendite
Die Pensionskasse veranlagt die eingezahlten Beiträge KESt.- und KÖSt.-frei. Abhängig vom Veranlagungserfolg kann daher ein höheres Pensionskapital - als bei einer privaten Vorsorge - angespart werden. - Transparenz
Eine jährliche Kontonachricht gibt Aufschluss über die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge und die Höhe der Ansprüche der MitarbeiterInnen. - Höhere Rendite
Durch die "Veranlagung vor Steuern" stehen mehr Gelder zum Ansparen der Firmenpension zur Verfügung.
Steuerliche Aspekte
- Betriebsausgaben
Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben - bei beitragsorientierten Zusagen (fixierte Einzahlungen) bis zu max. 10% der Bruttolohn- und Gehaltssumme der MitarbeiterInnen, für die die Beträge bezahlt werden - bei leistungsorientierten (fixierten Auszahlungen) ist dies sogar darüber hinaus möglich. - Brutto für netto
Das Pensionskassen-Plus ist eine sehr günstige Alternative zur Gehaltserhöhung, da die Aufwendungen des Arbeitgebers brutto für netto (also ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer) angespart werden. - Besteuerung
Die Auszahlung der Pension aus Arbeitgeberbeiträgen unterliegt zur Gänze der Lohnsteuer. Die Pension aus Arbeitnehmerbeiträgen wird nur zu 25% besteuert bzw. ist unter dem Titel der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge völlig steuerfrei.
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