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Pensionskasse

Alle Vorteile auf einen Blick

Ihre Plus-Punkte als Unternehmer

  • Motivation
    Motivierte MitarbeiterInnen leisten mehr und bleiben länger beim Unternehmen.
  • Kapitaltransfer
    Sie können für im Betrieb angestellte Familienmitglieder vorsorgen. Mit Betriebsmitteln.
  • Steuersparend
    Die Kosten einer Pensionskassenlösung sind genau kalkulierbar. Die Beiträge führen zu keinen zusätzlichen Lohnnebenkosten.
  • Vollständige Finanzierung
    Die Firmenpension ist zu Pensionsantritt des Mitarbeiters vollständig und periodengerecht finanziert.
  • Betriebsfremde Risiken auslagern
    Die Verpflichtung, eine lebenslange Firmenpension an die MitarbeiterInnen zu leisten, wird auf die Pensionskasse ausgelagert.

Plus-Punkte für Ihre Arbeitnehmer

  • Ansprüche bleiben erhalten
    Ansprüche auf Beiträge, die für die MitarbeiterInnen eingezahlt werden, können nicht verfallen, selbst wenn er/sie das Unternehmen freiwillig verlässt oder gekündigt wird.
  • Höhere Rendite
    Die Pensionskasse veranlagt die eingezahlten Beiträge KESt.- und KÖSt.-frei. Abhängig vom Veranlagungserfolg kann daher ein höheres Pensionskapital - als bei einer privaten Vorsorge - angespart werden.
  • Transparenz
    Eine jährliche Kontonachricht gibt Aufschluss über die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge und die Höhe der Ansprüche der MitarbeiterInnen.
  • Höhere Rendite
    Durch die "Veranlagung vor Steuern" stehen mehr Gelder zum Ansparen der Firmenpension zur Verfügung.

Steuerliche Aspekte

  • Betriebsausgaben
    Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben - bei beitragsorientierten Zusagen (fixierte Einzahlungen) bis zu max. 10% der Bruttolohn- und Gehaltssumme der MitarbeiterInnen, für die die Beträge bezahlt werden - bei leistungsorientierten (fixierten Auszahlungen) ist dies sogar darüber hinaus möglich.
  • Brutto für netto
    Das Pensionskassen-Plus ist eine sehr günstige Alternative zur Gehaltserhöhung, da die Aufwendungen des Arbeitgebers brutto für netto (also ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer) angespart werden.
  • Besteuerung
    Die Auszahlung der Pension aus Arbeitgeberbeiträgen unterliegt zur Gänze der Lohnsteuer. Die Pension aus Arbeitnehmerbeiträgen wird nur zu 25% besteuert bzw. ist unter dem Titel der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge völlig steuerfrei.

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