Home Privatkunden Firmenkunden Service Pressebereich Über uns Karriere Newsletter  
Firmenkunden > Vorsorge > Abfertigung NEU > Abwicklung Abfertigung NEU

Abwicklung

Wenige Schritte zur Abfertigung NEU

Seit 1.1.2003 müssen für alle neu eintretenden Mitarbeiter 1,53% der Bruttolohnsumme in Mitarbeitervorsorgekassen eingezahlt werden. Auch für bestehende Mitarbeiter ergeben sich durch das neue Gesetz interessante Möglichkeiten.

Ihre fünf Schritte zur Abfertigung NEU

  • Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse

    Betriebe mit Betriebsrat:
    Die Mitarbeitervorsorgekasse muss gemeinsam mit dem Betriebsrat ausgewählt und in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden (Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung).

    Betriebe ohne Betriebsrat:
    Der Firmenchef entscheidet alleine. Allerdings besteht für die Mitarbeiter ein Einspruchsrecht (1/3 der Mitarbeiter).

  • Unterschrift auf Vertrag
    Einfach den Vertrag unterzeichnen und an Zurich senden.

  • Information der MitarbeiterInnen
    Unternehmen ohne Betriebsrat müssen alle MitarbeiterInnen darüber informieren, welche Mitarbeitervorsorgekasse sie gewählt haben (Vorschlag für eine schriftliche Mitarbeiterinformation).

  • Überweisung an die GKK
    Die Abfertigungsbeiträge werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Gebietskrankenkassen überwiesen. Die Krankenkassen leiten die Beiträge direkt an die MV-Kasse weiter.

  • Übertrittsangebot an bestehende MitarbeiterInnen
    Auch bestehende MitarbeiterInnen können im beiderseitigen Einverständnis ins neue System wechseln. Informieren Sie sich über Ihre Beratungsmöglichkeiten.



Interessiert an mehr Information?



Weiterempfehlen
share on facebook