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Abwicklung
Wenige Schritte zur Abfertigung NEU
Seit 1.1.2003 müssen für alle neu eintretenden Mitarbeiter 1,53% der Bruttolohnsumme in Mitarbeitervorsorgekassen eingezahlt werden. Auch für bestehende Mitarbeiter ergeben sich durch das neue Gesetz interessante Möglichkeiten.
Ihre fünf Schritte zur Abfertigung NEU
- Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse
Betriebe mit Betriebsrat:
Die Mitarbeitervorsorgekasse muss gemeinsam mit dem Betriebsrat ausgewählt und in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden (Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung).
Betriebe ohne Betriebsrat:
Der Firmenchef entscheidet alleine. Allerdings besteht für die Mitarbeiter ein Einspruchsrecht (1/3 der Mitarbeiter).
- Unterschrift auf Vertrag
Einfach den Vertrag unterzeichnen und an Zurich senden.
- Information der MitarbeiterInnen
Unternehmen ohne Betriebsrat müssen alle MitarbeiterInnen darüber informieren, welche Mitarbeitervorsorgekasse sie gewählt haben (Vorschlag für eine schriftliche Mitarbeiterinformation).
- Überweisung an die GKK
Die Abfertigungsbeiträge werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Gebietskrankenkassen überwiesen. Die Krankenkassen leiten die Beiträge direkt an die MV-Kasse weiter.
- Übertrittsangebot an bestehende MitarbeiterInnen
Auch bestehende MitarbeiterInnen können im beiderseitigen Einverständnis ins neue System wechseln. Informieren Sie sich über Ihre Beratungsmöglichkeiten.
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