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Abfertigung für Selbstständige
Als Selbstständige(r) haben Sie die Möglichkeit, 1,53% Ihrer jährlichen Beitragsgrundlage für Ihre private Vorsorge vorzusehen.
Die Beiträge werden über die Sozialversicherung an eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) zur Veranlagung und Verwaltung weitergereicht.
Je nach Berufsgruppe sind Sie entweder zur Teilnahme verpflichtet oder können frei entscheiden.
Ihre Vorteile
- steuerschonende Vorsorgelösung für die Zukunft
- volle Anrechnung der geleisteten Beiträge als Betriebsausgabe
- steuerfreie Veranlagung in der MVK
- steuerfreie Rente ab Pensionsantritt oder Einmalauszahlung mit nur 6% versteuert
Gewerbetreibende und "Neue Selbstständige"
Da eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG besteht, sind Sie auch an der Teilnahme zur neuen Selbstständigen-Vorsorge verpflichtet.
Freiberufler und Land- und Forstwirte
BerufseinsteigerInnen können innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbstständigen Berufsausübung wählen, ob Sie teilnehmen möchten.
Was ist für Sie zu tun?
Sie füllen das Beitrittsformular aus und leisten dann 1,53% Selbstständigen-Vorsorge an Ihre Sozialversicherung.
Sie brauchen sich sonst um nichts mehr zu kümmern. Alle weiteren Schritte, wie die Meldung Ihres Beitritts an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, übernimmt unsere Partnerin, die BONUS MVK.
Einmal jährlich im 1. Quartal erhalten Sie Ihre ganz persönliche Kontoinformation mit Ihrem aktuellen Kapitalstand in der Selbstständigen-Vorsorge.
Abfertigung für Selbstständige: Beitrittsformulare
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