Pensionsvorsorge mit dem Zukunfts-Plus
Die steuerfreie Zukunftssicherung (Direktversicherung gem. § 3 Abs. 1 Z. 15 lit. a EStG) ist eine besonders attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung. Sie bringt für beide Seiten Vorteile: Sie als Arbeitgeber sparen jede Art von Lohnnebenkosten. Und der/die ArbeitnehmerIn bekommt mehr heraus, weil er/sie ebenfalls keine Steuern zahlt.
Ihre Vorteile
- Flexible Laufzeit & Auszahlung
Als Pensionsvorsorge läuft der Vertrag bis zum Pensionsalter des jeweiligen Mitarbeiters. Der/Die ArbeitnehmerIn wählt bei Vertragsablauf, ob das angesparte Geld auf einmal ausbezahlt wird oder als monatliche Rente.
- Sie bestimmen, wer profitiert
Alle MitarbeiterInnen, definierte Gruppen oder Ihre Fachkräfte.
- Für Familienbetriebe besonders lukrativ
Kapitalgesellschaften können mit diesem Modell Firmenvermögen in Privatvermögen transferieren. Auch bei Einzelunternehmern und Freiberuflern wird die Vorsorge der angestellten Angehörigen so mit Betriebsmitteln finanziert. Familienbetriebe, in denen Partner mitarbeiten, profitieren also besonders.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit
- Die Aufwendungen müssen der Zukunftssicherung des Arbeitnehmers dienen oder dem Betriebsratsfonds zufließen,
- gelten für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern,
- dürfen je Arbeitnehmer 300,- Euro im Jahr nicht übersteigen.
- Wird der Freibetrag von 300,- Euro pro Jahr überschritten, so ist nur der übersteigende Betrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.
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