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Nimm's einfach Zurich.

IT-Haftpflicht-
Versicherung

Ihre Firewall bei Schadenersatz.

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Das Wichtigste kurz erklärt

Die IT-Haftpflichtversicherung (ÖHIT) bietet Ihnen Sicherheit bei Schadenersatzansprüchen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflicht-Versicherungen wurde der Schutz um zusätzliche, für die IT-Branche notwendige, Deckungen erweitert.

Ihre Vorteile mit der Zurich Versicherung im Überblick:

  • Mehr als 20 Deckungserweiterungen gegenüber einer herkömmlichen Haftpflicht-Versicherung (Tätigkeitsschäden,Verwahrungsschäden, Schlüsselschäden u.v.m.)
  • Spezieller Schutz gegen Vermögensschäden (Programmier- und Beratungsfehler, Wiederherstellungskosten, Viren)
  • Mitversicherung von Subunternehmern und freien Mitarbeitern
  • Was ist versichert?
    • Schäden Ihrer KundInnen
      • durch fehlerhafte Software oder Software-Viren
      • Implementierungsschäden wie z.B. Datenlöschung
      • aus der Herstellung, Lieferung bzw. Wartung von Hardware
      • durch falsche Beratung, Analyse und Organisation
      • durch fehlerhafte Datenerfassung und -speicherung
      • uvm.
    • Verzugsschäden in Folge von Sachschäden im eigenen Betrieb
    • Entwicklungsrisiko sofern das Produkt ausreichend erprobt wurde
    • Aus- und Einbaukosten bei mangelhaften Erzeugnissen
    • Umsatz- und Gewinnentgang bei Kundinnen und Kunden
    • Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach fehlgeschlagener Installation

    Zusätzlich versicherbar

    • Eigenschadendeckung
      (z.B. Beschädigung der eigenen Website durch Dritte)
    • Umweltsanierungskosten-Versicherung gemäß Bundesumwelthaftungsgesetz
     
  • Schadenbeispiele

    Falsche Softwareempfehlung

    Ein EDV-Unternehmensberater erarbeitet einen Vorschlag zur Modernisierung der EDV-Anlage eines Unternehmens. Durch eine falsche Auswahl des favorisierten Produktes investiert der Auftraggeber in eine Software, die nicht geeignet war, die Problemstellung zu lösen. Die Kosten der Fehlinvestition, die der Auftraggeber vom EDV-Berater forderte, beliefen sich auf EUR 15.000,-.

    Fehler in der Buchhaltung

    Eine Firma führt Lohn- und Gehaltsabrechnungen durch. Dazu gehört auch die Berechnung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Durch ein Versehen wurde die Beitragstabelle einer angeschlossenen Gebietskrankenkasse nicht aktualisiert. Dadurch wurden zu geringe Krankenkassenbeiträge in der Höhe von EUR 11.000,- abgeführt. Für den Fehlbetrag, der auf die nicht einbringbaren Arbeitnehmeranteile entfällt, wird das IT-Unternehmen haftbar gemacht

    Softwarefehler - Produktionsausfall

    Ein Software-Ersteller liefert Software für die Liniensteuerung einer Produktionsanlage. Durch einen Fehler in der Software kommt es zum Stillstand der Linie. Der vorhandene Materialpuffer der Linie war aufgebraucht, bevor der Mangel in der Software behoben werden konnte. Infolge kam es zu einem kompletten Produktionsstillstand, der Auftraggeber macht eine Schadenersatzforderung in Höhe von EUR 110.000,- für entgangenen Gewinn und Produktionsstillstand geltend.

    Schaden durch Softwarefehler

    Ein auf dem Gebiet der Automation tätiges Unternehmen hatte den Auftrag, eine Hard/Softwarekonstruktion zu einer Regalanlage zu entwickeln und in Betrieb zu nehmen. Bei Tests wurde das mobile Lastaufnahmemittel vom automatischen Palettenumsetzer auf einer Ebene von 3 Metern Höhe in die falsche Richtung geschickt, fiel aus dem Regal und wurde erheblich beschädigt. Der Grund war ein Softwarefehler des Steuerungsprogramms. Die Schadenersatzforderungen betragen EUR 6.200,-.

    Gelöschte Daten

    Der Versicherungsnehmer installierte bei einem Architekten eine Baudatenbank. Als er feststellte, daß der vorhandene Speicherplatz nicht ausreichen würde, löschte er nach Absprache mit Mitarbeitern Daten von der Festplatte. Hierbei löschte er versehentlich auch ein komprimiertes Laufwerk, auf dem der gesamte Schriftverkehr und alle Ausschreibungen des Architekten gespeichert waren. Die Rekonstruktionskosten betragen EUR 6.000,-.
     

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