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Spezialstraf-Rechtsschutz
Ein Strafverfahren ist schneller eingeleitet als man denkt. Gegen Sie, die Betriebsleitung oder gegen den Betrieb selbst. Oft genügt schon der bloße Verdacht.
Die Zurich Spezialstraf-Rechtsschutz-Versicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz in derartigen Situationen.
Ihre Vorteile des Spezialstraf-Rechtsschutzes
- Versicherungsschutz ab der ersten nach außen in Erscheinung tretenden Verfolgungshandlung
- Mitversicherung der Strafkaution
- Anwaltsreisekosten
- Freie Anwalts- und Sachverständigenwahl
- Mitversicherung von reinen Vorsatztaten
Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat, entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz (Rückzahlungsverpflichtung).
Wer ist versichert
Versicherungsnehmer sind das Unternehmen oder auch Einzelpersonen. Mitversichert sind unselbständige Niederlassungen. Tochterunternehmen oder Beteiligungsunternehmen können in den Vertrag einbezogen werden.
Versicherte Personen sind entweder alle Mitarbeiter des Unternehmens (auch ehemalige Mitarbeiter) oder wahlweise nur die Unternehmensleitung und Führungskräfte oder die Unternehmensleitung.
Unser Tipp: Da oft alle Hierarchieebenen im Unternehmen von einem Ermittlungsverfahren betroffen sind, empfehlen wir den Komplett-Schutz.
Was ist versichert
Eine Spezial-Strafrechtsschutzversicherung ersetzt die Kosten, die durch eine strafrechtliche Verfolgung entstehen. Der Versicherungsschutz umfasst:
- Übernahme von Rechtsanwaltskosten: Es ist wichtig, gleich am Beginn des Verfahrens einen guten Rechtsanwalt zu haben. Wir erstatten Ihnen die Anwaltshonorare und wenn notwendig helfen wir Ihnen bei der Wahl des geeigneten Top-Anwalts.
- Übernahme von privaten Sachverständigen-Gutachten: Auch hier erstatten wir die anfallenden Kosten und Gebühren. Sowohl für gerichtlich oder behördlich beigezogene als auch für selbst beauftragte Sachverständige.
- Gerichts- und Verwaltungsgebühren
- Reisekosten des Rechtsanwalts, wenn er nicht am Gerichtsort ansässig ist.
- Zeugenbeistandskosten, damit sich Mitarbeiter durch ungeschickte Zeugenaussagen nicht selbst belasten.
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